Ordnung für die Schulen der Gemeinden Bettingen und Riehen (Schulordnung); Änderung vom 24. April 2024

25. Apr 2024

Schulordnung; Änderung vom 24. April 2024

Der Einwohnerrat Riehen, auf Antrag des Gemeinderats,

beschliesst:

I.

Ordnung für die Schulen der Gemeinden Bettingen und Riehen (Schulordnung) vom 25. März 2009 [1]) (Stand 1. Januar 2022) wird wie folgt geändert:

§ 11 Abs. 1 (geändert)

1 Jeder Schulrat besteht aus einer externen Präsidentin oder einem externen Präsidenten, fünf bis sieben externen Mitgliedern und drei internen Mitgliedern.

II. Änderung anderer Erlasse

Keine Änderung anderer Erlasse.

III. Aufhebung anderer Erlasse

Keine Aufhebung anderer Erlasse.

IV. Schlussbestimmung

Diese Änderung ist zu publizieren; sie unterliegt dem Referendum und tritt am fünften Tag nach der Publikation des unbenutzten Ablaufs der Referendumsfrist oder im Falle der Volksabstimmung am fünften Tag nach der Publikation der Annahme durch die Stimmberechtigten in Kraft.


Im Namen des Einwohnerrats

Der Präsident: Martin Leschhorn Strebel

Der Ratssekretär: David Studer Matter


(Ablauf der Referendumsfrist: 27. Mai 2024)


[1] ) RiE 411.600

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